
Wer eine Ausbildung in einem Handwerksberuf machen möchte, muss zunächst einen Ausbildungsbetrieb suchen, mit dem ein Ausbildungsvertrag abgeschlossen werden muss. Jeder Betrieb mit einem Handwerksmeister darf ausbilden. Und die meisten Betriebe freuen sich über interessierte Bewerber. Über Voraussetzungen wie Schulabschluss, Alter oder Erfahrungen entscheiden die Betriebe selbst. Im Prinzip kann also jeder einen Handwerksberuf erlernen.
Die berufliche Laufbahn im Handwerk beginnt mit der Lehre, die als duale Ausbildung in einem Ausbildungsbetrieb und parallel in der Berufsschule durchgeführt wird. Die Ausbildung der Handwerksberufe ist bundesweit in der Handwerksordnung einheitlich, gesetzlich geregelt. Ausbildungsinhalte und Prüfungsinhalte sind daher in allen Bundesländern gleich.
Ausbildungsbetriebe sind Handwerksbetriebe, in denen zumindest ein Meister für die praktische Ausbildung der Lehrlinge verantwortlich ist. Lehrlinge werden hier schrittweise an die praktischen Tätigkeiten des jeweiligen Betriebes herangeführt. Sie nehmen am Arbeitsalltag teil und tragen je nach Ausbildungsstand und nach ihren Möglichkeiten zum Ergebnis bei. In der fortgeschrittenen Ausbildung übernehmen sie auch größere Aufgaben, arbeiten unter Anleitung zusammen mit den Gesellen und tun teilweise die gleiche Arbeit wie sie.
Ausbildungsbetriebe sind manchmal spezialisiert auf bestimmte Tätigkeiten, die in der jeweiligen Region nachgefragt werden. Andere Tätigkeiten, die auch zum Beruf gehören, kommen dann in der Ausbildung zu kurz. Diese Lücke schließen Ausbildungszentren des Handwerks. In Lehrgängen haben die Auszubildenden dann Gelegenheit praktische Inhalte zu erlernen, die im eigenen Ausbildungsbetrieb nicht vorkommen.
Regelmäßig findet einmal in der Woche ein Tag Berufsschule statt. Die Lehrlinge erfahren dort theoretische Grundlagen des Berufes, die im Betrieb so nicht vermittelt werden können. Die Berufsschullehrer schulen auch in allgemeinen Fächern, die zum Reifeprozess der meist jüngeren Lehrlinge beitragen. Manchmal ist die Berufsschule in Blockunterreicht organisiert. Sie findet dann in Blöcken von z. B. in 2 Wochen statt. In der restlichen Zeit übernimmt dann der Ausbildungsbetrieb wieder den praktischen Teil.
Zwischen 2 und 3,5 Jahren dauern die einzelnen Handwerksausbildungen. Es gibt eine Zwischenprüfung etwa nach der Hälfte der Zeit. Wer da besonders gut abschneidet, kann die Ausbildungszeit um ein halbes oder sogar ein ganzes Jahr verkürzen.
Lehrlinge erhalten eine monatliche Vergütung, die jährlich angepasst wird. Die Höhe ist in den einzelnen Lehrberufen unterschiedlich.
Die Gesellenprüfung findet am Ende der Ausbildungszeit statt. Mindestens 3 Personen bilden einen Prüfungsausschuss, zu dem jeweils ein Vertreter des Arbeitgebers, ein Arbeitnehmervertreter (Betriebsrat oder ähnliches) und eine Person der Berufsschule gehört. Es gibt eine schriftliche Prüfung, eine praktische Prüfung und meist ein Prüfungsgespräch. Misslungene Prüfungen können wiederholt werden.
Mit der bestandenen Gesellenprüfung erhalten die Absolventen ein Prüfungszeugnis. Sie dürfen sich damit als Handwerker/in, Facharbeiter/in oder Geselle mit abgeschlossener Berufsausbildung bei einem Arbeitgeber ihrer Wahl bewerben.

Die Fortbildung zum Handwerksmeister ist eine anerkannte und hochwertige Weiterbildung. Das Qualitätsmerkmal „Meisterbrief“ ist der höchste Berufsabschluss im Handwerk